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Ausbildung zum/zur Pflegeassistenten/-in
Berufsbegleitende Intensiv - Fortbildung
Einige Rahmenverträge für die Häusliche Krankenpflege in NRW nach §§ 132, 132a SGB V sehen vor, dass "sonstige geeignete Personen"
behandlungspflegerische Leistungen der Leistungsgruppe1 unter bestimmten Voraussetzungen erbringen.
Voraussetzung:
• 2-jährige Berufspraxis in der Behandlungspflege
• Schulung von mind. 140 Stunden
Ziel der Pflegeassistenzausbildung:
Die TeilnehmerInnen erwerben alle notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung der
behandlungspflegerischen Tätigkeit der Leistungsgruppe 1:
INHALTE :
• Anatomie und Physiologie / allgemeine und spezielle Krankheitslehre
• Pharmakologie
• Recht und Dokumentation sowie
• Behandlungslehre
-> Intensivschulung der Behandlungspflege entsprechend LG 1
auf der Basis der Rahmenverträge gem. §§ 132, 132a SGB V:
- Blutdruckmessung im Rahmen eines akuten
Krankheitsgeschehens,
- Blutzuckermessung,
- Versorgung bis zu zwei Dekubiti mit 2 Grad,
- Klistiere, Klysma als therapeutische Maßnahme,
- Flüssigkeitsbilanzierung,
- Inhalation,
- Injektion,s.c.,-Injektion,i.m.,
- Richten von Injektionen,
- Auflegen von Kälteträgern im ak. Krankheitsgeschehen,
- SPK Versorgung,
- Medikamentengabe bei Patienten mit hochgradiger
körperlicher oder geistiger Leistungs-
einschränkung, Realitätsverlust,
- Richten von ärztlich verordneten Medikamenten,
- Augentropfen,
- Medizinische Einreibungen,
- Dermatologische Bäder,
- Versorgung bei PEG,
- Stoma-Versorgung,
- Kompressionsstrümpfe/-strumpfhosen
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Gesamt: 146 Stunden
Die Ausbildung endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung, deren erfolgreicher Abschluss in einem detaillierten Zeugnis und Zertifikat belegt werden.
Der Lehrgang besteht aus 7 Bildungsmodulen.
Termin:
PAS 2
08.10.2009 -07.03.2010
Unterrichtszeiten:
Der Unterricht findet in der Regel alle 3 Wochen am Donnerstagnachmittag und dem anschließenden Wochenende statt.
Zeiten :
Do 16.30 bis 20.00
Sa und So 09.00 bis 16.00
Kosten:
€ 660,00 incl. Skripten und Lernmaterial
Bildungsschecks des Landes NRW für berufliche Weiterbildung werden angenommen. www.weiterbildung.in.nrw.de
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