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Betreuungsassistent/-in
Qualifizierungslehrgang
nach § 87b Abs. 3 SGB XI
ein neues zukunftsweisendes Tätigkeitsfeld im Gesundheits - und Sozialdienstarbeitsmarkt, dem Wachstumsmarkt des 21. Jahrhunderts !
Für die Qualifizierung der "zusätzlichen Betreuungskräfte" hat der GKV-Spitzenverband der Pflegekassen am 19.08.2008 die durch den neuen § 87b SGB XI geforderte Qualifizierungsrichtlinie erlassen .
Hier bieten sich gute Arbeitsmarktchancen besonders für lebenserfahrene, sozial motivierte Frauen und Männer, die einen beruflichen Neu-oder Wiedereinstieg suchen.
Zielgruppe für den Lehrgang "Betreuungsassistent/in:
Der Lehrgang richtet sich an Personen, die Interesse an einer betreuenden Tätigkeit in der Pflege von Senioren haben, an Berufsrückkehrerinnen , Wiedereinsteiger , pflegende Angehörige sowie an Pflegekräfte mit Praxiserfahrung in der Altenhilfe, Seiteneinsteiger aus sozialen und helfenden Berufen .
Die Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist es, die betroffenen Heimbewohner zu Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten:
Lesen und Vorlesen , Malen und Basteln,
handwerkliche Arbeiten ,leichte Gartenarbeiten
Haustiere füttern und pflegen, Kochen , Backen
Anfertigung von Erinnerungsalben
Musik hören, musizieren, singen ,
Spaziergänge und Ausflüge
Bewegungsübungen und Tanz in der Gruppe
Besuch von Veranstaltungen
Qualifizierungslehrgang
für Hilfskräfte für die Alltagsgestaltung mit Menschen mit Demenz
basierend auf den Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen
(Betreuungskräfte -RI vom 19.08.2008)
Lehrgangsdauer: 01.03.2010 - 30.11.2010
Aufnahmevoraussetzungen:
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich.
Die Teilnehmer/-innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein, einen Schulabschluss vorweisen und die Voraussetzungen für den Bildungsgutschein erfüllen.
Die gesundheitliche Eignung (keine Allergien gegen Hausstaub , Reinigungs - und Desinfektionsmittel ,überwiegend uneingeschränktes Bewegungssystem ,keine Infektionskrankheiten ) soll durch ein hausärztliches Attest belegt werden.
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Lehrgangsablauf:
Die Qualifizierungsmaßnahme besteht aus 4 Modulen:
Lehrgangsinhalte:
Modul 1: Betreuungsarbeit in Pflegeheimen
Inhalte:
• Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion
• Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderung sowie typische Alterskrankheiten wie Diabetes und degenerativen Erkrankungen des Bewegungsapparates
• Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation ,Hygiene
• Erste Hilfe Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls
Modul 2 :Betreuungspraktikum in einem Pflegeheim
Umfang: 4 Wochen
Inhalte:
• Das Praktikum erfolgt in einem Pflegeheim unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung des betroffenen Personenkreises erfahrenen Pflegefachkraft, um praktische Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz zu sammeln.
Modul 3: Betreuungsarbeit in Pflegeheimen
Inhalte:
• Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten ,die Kommunikation und den Umgang mit betreuungsbedürftigen Menschen und dem Pflegeteam
• Rechtskunde
• Hauswirtschaft und Ernährungslehre, Diäten
• Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung, Bewegung für Demenzerkrankte, psychisch Erkrankte
Modul 4 :Vermittlungsorientiertes Berufspraktikum
Umfang: 8 Wochen
Inhalte:
Das Praktikum erfolgt in einem Pflegeheim der Kooperationspartner. Neben der Vertiefung der bisher vermittelten Kenntnisse steht das Erleben der Berufsrealität sowie die Integration in den Arbeitsmarkt im Vordergrund.
Der Lehrgang endet mit einer Prüfung (schriftlich + mündlich + praktisch), die Teilnehmer/innen erhalten ein Zertifikat und ein Zeugnis.
Unterrichtszeitrahmen in der amt Dr. Stromberg:
Mo - Fr. von 08:00h bis 15:00h
Bildungsschecks werden angenommen: www.weiterbildung.in.nrw.de
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