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Betreuungsassistent/-in
Berufsbegleitender Lehrgang nach § 87b Abs. 3 SGB XI
Qualifizierungslehrgang für Hilfskräfte für die Alltagsgestaltung mit Menschen mit Demenz
Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte –RI vom 19.08.2008)
Pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen im Sinne des § 45a Abs. 1 SGB XI haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs-und Betreuungsbedarf. Mit der Zahlung von leitungsgerechten Zuschlägen zu den Pflegesätzen für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von Heimbewohnern nach den Regelungen des § 87b SGB XI werden den Pflegeheimen finanzielle Grundlagen gegeben, eine bessere Betreuung für die Betroffenen im Sinne der von den Fachverbänden geforderten „Präsenzstrukturen“ zu organisieren, die darauf abzielen, die betroffenen Heimbewohner bei ihren alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu erhöhen.
Zielgruppe für den Lehrgang „Betreuungsassistent/in:
Für die Qualifizierung der „zusätzlichen Betreuungskräfte“ hat der GKV-Spitzenverband der Pflegekassen am 19.08.2008 die durch den neuen § 87b SGB XI geforderte Qualifizierungsrichtlinie erlassen , hier bieten sich Arbeitsmarktchancen besonders für lebenserfahrene, sozial motivierte Frauen und Männer, die einen beruflichen Neu-oder Wiedereinstieg suchen,sowie für Pflegekräfte mit Praxiserfahrung in der Altenhilfe, Seiteneinsteiger aus sozialen und helfenden Berufen
Der Lehrgang richtet sich an Personen, die Interesse an einer betreuenden Tätigkeit in der Pflege von Senioren haben. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Teilnehmer/-innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Ein Schulabschluss ist notwendig.
Die Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist es, die betroffenen Heimbewohner zu Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten:
• Lesen und Vorlesen, Fotoalben anschauen
• Malen und basteln
• handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten
• Haustiere füttern und pflegen
• Kochen und backen
• Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern
• Musik hören, musizieren, singen
• Brett- und Kartenspiele
• Spaziergänge und Ausflüge
• Bewegungsübungen und Tanz in der Gruppe
• Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen
Gottesdiensten und Friedhöfen
Termine:
Termine auf Anfrage
Unterrichtszeiten:
Do: 11.30 – 20.00 Frei: 8.00-15.00 Sa+So: 9.00-16.00
Das Dozententeam besteht aus in der Erwachsenenbildung erfahrenen Pflegefachkräften, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Sozialwissenschaftlern und Medizinern. Der Lehrgang endet mit einer Prüfung (schriftlich + mündlich), die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat und ein Zeugnis.
Kosten:
Anmeldegebühr: 50 €
Lehrgangsgebühr: 820 €
Prüfungsgebühr: 100 €
Bildungsschecks werden angenommen: www.weiterbildung.in.nrw.de
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Zu den Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte gehören auch die Hilfen, die bei der Durchführung ihrer Betreuungs- und Aktivierungstätigkeiten unaufschiebbar erforderlich sind, wenn eine Pflegekraft nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.
Lehrgangsablauf:
Die Qualifizierungsmaßnahme besteht aus drei Modulen,die in 5 Unterrichts-Blöcken von Donnerstags bis Sonntags durchgeführt werden.
Lehrgangsinhalte:
Modul 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen
Umfang: 100 Stunden
Inhalte:
• Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion
• Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische
Erkrankungen, geistige Behinderung sowie typische
Alterskrankheiten wie Diabetes und degenerativen
Erkrankungen des Bewegungsapparats und deren
Behandlungsmöglichkeiten
• Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
sowie der Hygieneanforderungen
• Erste Hilfe Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls
Modul 2: Betreuungspraktikum in einem Pflegeheim /
Umfang: zwei Wochen
Inhalte:
• Das Praktikum erfolgt in einem Pflegeheim unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung des betroffenen Personenkreises erfahrenen Pflegefachkraft, um praktische Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz zu sammeln. Das Praktikum muss nicht in einem Block absolviert werden, sondern kann zur besseren Vereinbarkeit mit beruflichen und familiären Pflichten auch aufgeteilt werden und ist bis zum 4. Block zu absolvieren.
Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen
Umfang: 60 Stunden
Inhalte:
• Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das
Verhalten die Kommunikation und die Umgangsformen
mit betreuungsbedürftigen Menschen
• Rechtskunde
• Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer
Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
• Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für
Menschen mit Demenzerkrankungen
• Bewegung für Menschen mit Demenz, psychischen
Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
• Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der
Pflege Beteiligten
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